Gültigkeit des MwSt Satzes auch bei anderen Ländern als Deutschland eintragen können

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Aktuell ist es nur beim Heimatland des Vario Nutzers möglich die Gültigkeit der MwSt Sätze anzugeben
um z.B künftige änderungen bereits im Vorfeld einzutragen ohne dies genau Am Stichtag tun zu müssen.
Seit OSS muss nun aber der Steuersatz des Versandziellandes bei der Rechnungserstellung berücksichtigt werden, was zur folge hat das die Änderungen von einem Berechtigten genau zum Stichtag vor dem Import der Bestellungen eingetragen werden müssen.
Dies könnte entfallen wenn auch bei den Lieferländern der Steuersatz mit einem Gültigkeitsdatum eingetragen werden könnte.

In Begutachtung Vorgeschlagen von: Fritz Zugestimmt: 28 Dez., '22 Kommentare: 1

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