Warnung bei erneutem Kauf auf Rechnung und noch fälligen Forderungen

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Wir hatten bereits des Öfteren den Fall, dass Kunden trotz angemahnten Forderungen erneut bestellt haben. Eine Warnung, dass noch unbezahlte Ausstände bestehen, bei Faktura eines neuen Auftrages wäre sehr praktisch und würde Ärger ersparen.

In Begutachtung Vorgeschlagen von: Marco Ehrenleitner Zugestimmt: 31 Okt., '22 Kommentare: 0

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