Auftragsstatus in Teilkommissionierung

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Ein Auftrag welcher in Kommissionierung ist kann derzeit nicht mehr z.B. in eine Bestellung übernommen werden, auch nur einige vereinzelte Artikel aus dem Auftrag sich im Kommissionierschein befinden. Nur die Artikel, die kommissioniert werden können sollten in Kommissionierung sein, die Verbleibenden die gar nicht im Bestand sind sollten auch nicht kommissioniert werden können jedoch in eine Bestellung aus dem Auftrag übernommen werden können. (Beispiel: ein Auftrag ist nur teilweise lieferbar, die Ware die vorrätig ist soll für den Kunden vorkommissioniert (physikalisch im Lager reserviert) werden, d.h. ein Teil ist in Kommissionierung, der andere Teil muss erst bestellt werden. Wenn der Wareneingang die Ware einlagert sollte im Besten Fall automatisiert ein weiterer Kommissionierschein erzeugt werden und und mit der vorhandenen Teilkommissionierung zusammengelegt werden können.

In Begutachtung Vorgeschlagen von: Gerrit Ruempler Zugestimmt: 29 Juli, '21 Kommentare: 0

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