Bei Überzahlung automatisch OP anlegen
Bei Überzahlung eines Rechnungsbetrages direkt einen OP mit wählbarer Verrechnungsart anlegen. Grundsatz der Buchführung "keine Buchung ohne Beleg"
In Begutachtung
Finanzen
Vorgeschlagen von:
Hans-Jörg Bornheim
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Zugestimmt: 22 März
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