Bei Überzahlung automatisch OP anlegen
Bei Überzahlung eines Rechnungsbetrages direkt einen OP mit wählbarer Verrechnungsart anlegen. Grundsatz der Buchführung "keine Buchung ohne Beleg"
Bei Überzahlung eines Rechnungsbetrages direkt einen OP mit wählbarer Verrechnungsart anlegen. Grundsatz der Buchführung "keine Buchung ohne Beleg"