Bei Überzahlung automatisch OP anlegen

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Bei Überzahlung eines Rechnungsbetrages direkt einen OP mit wählbarer Verrechnungsart anlegen. Grundsatz der Buchführung "keine Buchung ohne Beleg"

In Begutachtung Finanzen Vorgeschlagen von: Hans-Jörg Bornheim Zugestimmt: 12 Juli, '24 Kommentare: 1

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