Mindermengenzuschlag bei Kleinstmenge

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Es sollte möglich sein, bei Aufträgen und Kleinstabnahme bestimmter Artikel einen Mindermengenzuschlag einzufügen.
Die folgenden Bedingungen sind, dass unter einem bestimmten Warenwert (100Eur Netto), bei bestimmten Artikel und abhängig vom Lieferanten die Mindermengenzuschlagskosten als Position auftauchen oder aber in die vorhandenen Positionen verrechnet werden können. Die Bedingung soll aber auch sein, dass diese je Lieferant/ Spedition unterschiedlich konfiguriert werden können.

Ähnlich verhält sich das dann auch mit einer Frachtpauschale.

In Begutachtung Vorgeschlagen von: Cosmolion Zugestimmt: 18 März Kommentare: 0

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